Arbeiten in Frankreich

Das Bild zeigt eine Gruppe von Personen, die eine andere Person willkommen heißen

Wenn man in Frankreich arbeiten möchte, ist es gut, sich vorher zu erkundigen, was gleich und was anders läuft als in Deutschland. Wir haben hierzu die wichtigsten Punkte zu den Themen

  • Gehalt
  • Arbeitsverträge und Arbeitsrecht
  • Arbeitszeiten
  • Urlaubsanspruch
  • Steuersystem und Regelungen zu Brutto- und Nettoeinkommen
  • Krankenversicherung

zusammengestellt, um euch bei der Vorbereitung so gut es geht zu unterstützen und mit dem Basiswissen auszustatten.

1. Gehalt

Die Höhe des Gehalts hängt – so wie in Deutschland auch – von unterschiedlichen Faktoren wie Branche, Berufserfahrung, Region oder Unternehmensgröße ab. Durchschnittlich liegen die Gehälter in der Gegend um Paris etwas über dem Landesdurchschnitt, dafür sind aber auch die Mieten und Lebenshaltungskosten in dieser Region teurer.
Auf der Seite der Apec (auf Französisch), kann man in einem Online-Formular checken lassen, ob das angebotene Gehalt dem Landesdurchschnitt entspricht.

2. Arbeitsverträge und Arbeitsrecht

Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich dient der Arbeitsvertrag (Contrat de travail) als Grundlage zur Bestimmung der wesentlichen Pflichten und Rechte des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Der Vertrag kann entweder befristet (Contrat à Durée Déterminée = CDD) oder unbefristet sein (Contrat à Durée Indéterminée = CDI).
Der CDD darf nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Befristungsgrundes abgeschlossen werden, zum Beispiel zur Vertretung oder im Falle eines vorübergehenden zusätzlichen Bedarfs an Arbeitskräften.

  • CDD = Probezeit maximal 1 Monat, maximale Dauer 18 Monate
  • CDI = Probezeit 2-8 Monate

In Frankreich kann die Probezeit einmal verlängert werden, das bedeutet verdoppelt. Also in einem Vertrag mit 2 Monaten Probezeit, wird am Ende dieser Periode häufig von dem Recht Gebrauch gemacht, eine weitere Frist von 2 Monaten Probezeit anzuhängen. Das französische Arbeitsrecht sieht einen Mindestlohn (SMIC) vor, der im Jahr 2024 bei 11,65 € brutto pro Stunde liegt (1 766,92 € brutto im Monat).
Für jegliche Fragen zum Arbeitsrecht in Frankreich, eignet sich folgende Seite https://code.travail.gouv.fr/ (auf Französisch).

3. Arbeitszeiten

  • Offizielle Wochenarbeitszeit: 35 Stunden als Richtlinie für die Bezahlung von Überstunden
  • Viele Unternehmen haben eigene Arbeitszeitmodelle eingeführt, die eine Wochenarbeitszeit von über 35 Stunden vorsehen, dann aber durch freie Tage (RTT) ausgeglichen werden
  • Klassische Arbeitszeiten sind von 9 Uhr morgens bis 17Uhr mit einer Stunde Mittagspause
  • Es gibt aber auch viele Positionen, die im „statut cadre“ vereinbart werden, wo nur eine Anzahl von zu arbeitenden Tagen pro Jahr vorgegeben ist und keine wöchentliche Arbeitszeit. Diese richtet sich nach dem Arbeitsaufkommen und kann nach Saison und nach Unternehmen stark variieren.

4. Urlaubsanspruch

  • In der Regel 25 Werktage, sprich 5 Wochen Urlaubsanspruch pro Jahr
  • Zusätzliche freie Tage können durch eine erhöhte Wochenstundenzahl hinzukommen (RTT – „Réduction du Temps de Travail“)
  • Zusätzliche Tage können auch durch längere Betriebszugehörigkeit gewährt werden.

5. Steuersystem und Regelungen zu Brutto- und Nettoeinkommen

  • In Frankreich wird wie in Deutschland das Nettogehalt nach Abzug der Sozialabgaben und der Einkommenssteuer ausgezahlt.
  • Auf unserer Seite, die sich dem Thema Gehaltsvergleich in Deutschland und Frankreich widmet, finden Sie Informationen zur Höhe der Einkommenssteuer und der Sozialabgaben mit Rechenbeispielen für verschiedene Gehaltslevel
  • Grundsätzlich ist die Lohnsteuer niedriger als in Deutschland, was bedeutet, dass bei einem gleichen Bruttogehalt in Frankreich mehr Nettogehalt ausgezahlt wird.

6. Krankenversicherung

Unterschiede zum deutschen System:

  • Jeder Arbeitnehmer ist über seinen Arbeitgeber bei der nationalen Krankenversicherung („sécurité sociale“) angemeldet.
  • Ca. 80% aller Beschäftigten werden über die CPAM versichert. Für Arbeitskräfte aus dem landwirtschaftlichen Bereich gibt es die Mutualité Sociale Agricole und für Selbständige z.B. die Mutuelle des Artisans. Neben diesen drei Hauptsparten gibt es noch eine Reihe weiterer Spezialgruppen.
  • Die staatliche Krankenversicherung übernimmt nicht alle ärztlichen Leistungen und Krankenhausaufenthalte bzw. nicht in voller Höhe.
  • Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter bei einer privaten Versicherung (Mutuelle) zusätzlich versichern.
  • Kostenerstattungsprinzip: Der Patient zahlt die erbrachten Leistungen zunächst selbst, anschließend erhält er eine Rückerstattung von seiner Krankenkasse bzw. von der Mutuelle.

Informations sur le sujet Travailler en Allemagne en français sont également disponibles sur notre site français.

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