Welche Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung gibt es in Frankreich?

Betriebsrat

Frankreich ist auch im Ausland für seine Gewerkschaften und für seine sehr ausgeprägte Streikkultur bekannt. Streiks als letztes Mittel kommen dann zum Einsatz, wenn alle anderen Wege der Vermittlung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht erfolgreich waren. In diesem Artikel wollen wir einen Blick auf die Möglichkeiten betrieblicher Mitbestimmung in Frankreich werfen und sehen welche Alternativen der Mitbestimmung es für Angestellte in französischen Unternehmen gibt.

Das wichtigste Organ der betrieblichen Mitbestimmung in Frankreich ist das Comité social et économique, kurz CSE (Wirtschafts- und Sozialausschuss). Diese ist ähnlich aufgebaut wie ein deutscher Betriebsrat und besteht aus dem Arbeitgeber, Vertretern der Arbeitnehmer und in größeren Unternehmen auch Gewerkschaftsvertretern.

Die wichtigsten Merkmale des CSE

• Ab 11 Beschäftigten in einem Unternehmen muss ein CSE eingerichtet werden
• In Unternehmen mit weniger als 11 Angestellten kann kein CSE gegründet werden
• Alle vier Jahre gibt es neue Wahlen
• Wahlberechtigt sind Angestellte die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Unternehmen sind
• Für den CSE gewählt werden dürfen alle Angestellten über 18 Jahre, die seit einem Jahr Teil des Unternehmens sind.

Insgesamt vertritt der CSE die Angestellten des Unternehmens gegenüber dem Arbeitgeber. Zu seinen Aufgaben gehört es, auf Änderungswünsche der Angestellten beispielsweise bei Gehalt, Anwendung des Arbeitsrechts und Arbeitsschutz aufmerksam zu machen. Er ist auch dafür zuständig, darauf zu achten, dass Gesundheit und Sicherheit im Unternehmen geschützt werden. Um die Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben zu überprüfen, kann der CSE auch eine Inspektion durch die Gewerbeaufsicht beantragen.

In größeren Firmen hat der CSE auch ein Mitspracherecht auf wirtschaftliche Entscheidungen des Unternehmens, in Bezug auf die Arbeitszeit und auf die Arbeitsweisen wie bspw. Produktionstechniken. Zudem muss er vom Arbeitgeber angehört werden, wenn dieser Maßnahmen plant, die die Größe der Belegschaft oder die die Arbeitsbedingungen und -sicherheit betreffen.

Unabhängig von der Größe des CSE muss der Arbeitgeber ihm einen Raum und einen Ort für Aushänge zur Verfügung stellen, welche es für seine Arbeit nutzen kann. In Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten muss der Arbeitgeber den CSE zudem mit einem eigenen Budget ausstatten, welches für die Arbeit des CSE und für die Finanzierung sozialer und kultureller Aktivitäten verwendet wird.

Die Mitglieder des CSE sind rechtlich dagegen abgesichert, aufgrund der Tätigkeit im CSE gekündigt zu werden. Außerdem ist die Zeit, die sie mit Aufgaben für den CSE verbringen ebenfalls bezahlte Arbeitszeit.

Welche anderen Mittel dienen noch der betrieblichen Mitbestimmung?

Neben dem CSE gibt es in französischen Betrieben einen oder mehrere délégués syndicaux (Gewerkschaftsvertreter), die jeweils ihre Gewerkschaft im Betrieb vertreten und im Namen dieser Vorschläge und Forderungen an den Arbeitgeber formulieren. Wichtig ist dabei insbesondere ihre Rolle in der Verhandlung von Tarifverträgen für die Angestellten, die ihrer Gewerkschaft angehören. In größeren Unternehmen sind ein oder mehrere Gewerkschaftsvertreter auch Teil des CSE, die Anzahl ist dabei abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

Zusammenfassung der Hauptunterschiede zwischen dem CSE (FR) und dem Betriebsrat (DE)

Zunächst wird in Frankreich die Bildung eines CSE verpflichtend, sobald die Mitarbeiterzahl in einem Unternehmen 11 erreicht, während in Deutschland die Einrichtung eines Betriebsrats nicht erforderlich ist, jedoch ab 5 Mitarbeitern erfolgen kann. In Frankreich ist eine Person ab dem Alter von 16 Jahren wahlberechtigt, im Gegensatz zu Deutschland, wo das Mindestalter für dieses Recht bei 18 Jahren liegt. Eine interessante Unterscheidung besteht auch darin, dass in Frankreich der Arbeitgeber ein Bestandteil des CSE ist, während er in Deutschland kein Mitglied des Betriebsrats ist.

Mehr Informationen über die Rahmenbedingungen und Rechte für betriebliche Mitbestimmung gibt es auf den folgenden Seiten:
Noch mehr Informationen zum Comité social et économique (auf Deutsch)
Über das Comité social et économique (auf Französisch)
Über den Délégué syndical (auf Französisch)

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